Sie engagieren sich im örtlichen Verein? Sie haben eine gute Projektidee, die ihrem Verein und der Gemeinde nutzen könnte?
Sie wollen etwas bewegen, aber die finanziellen Mittel dazu fehlen?
Dann aufgepasst: Die elf Gemeinden der ILE Passauer Oberland wollen gemeinsam mit Ihnen dazu beitragen, unsere Heimatregion (noch) attraktiver werden zu lassen, neue Impulse im Vereinsleben zu setzen und den Zusammenhalt in den Gemeinden sowie das bürgerschaftliche Engagement vor Ort zu stärken! Sind sie mit dabei?
Wenn ja, setzen Sie sich zeitnah mit uns in Verbindung! Denn: Die ILE Passauer Oberland e.V. hat sich erneut um die Inanspruchnahme der vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Dezember 2019 neu eingeführten Förderung über das sogenannte Regionalbudget beworben. Vorbehaltlich des in Kürze erwarteten Zuwendungsbescheids stehen auch heuer wieder bis zu maximal 100.000 Euro zur Förderung von Kleinprojekten zur Verfügung. Voraussetzung ist u.a., dass es sich um Projekte handelt, die zur ländlichen Entwicklung beitragen und die regionale Identität stärken.
Hier der offizielle Aufruf zur Einreichung von Anträgen:
ILE-Zusammenschluss Passauer Oberland e.V.
Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte
Der ILE-Zusammenschluss Passauer Oberland e.V. ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.
Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung
- der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
- der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
- der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
- der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
- der demografischen Entwicklung sowie
- der Digitalisierung
den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.
Voraussetzungen: Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags bzw. auch der Materialkauf für die beantragte Maßnahme zu werten.
Eine Maßnahme gilt nicht als begonnen, wenn der Vertrag ein eindeutiges und ohne finanzielle Folgen bleibendes Rücktrittsrecht für den Fall der Nichtgewährung der beantragten Zuwendung enthält oder unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung hinsichtlich der Nichtgewährung der beantragten Zuwendung geschlossen wird.
Nicht als Beginn des Vorhabens gilt der Abschluss von Verträgen, die der Vorbereitung oder Planung des Projekts (einschließlich der Antragvorbereitung und -erstellung) dienen. Bei Baumaßnahmen gelten dementsprechend Planungsaufträge bis einschließlich Leistungsphase 7 HOAI, Baugrunduntersuchungen und Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung. Auch das Herrichten des Grundstücks (z.B. Planieren) gilt nicht als Beginn des Vorhabens, wenn die Auftragsvergabe hierfür von den weiteren Vergaben getrennt werden kann.
Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013 (De-minimis-Beihilfe Gewerbe) zu beachten.
Fördergegenstand: Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur
- a) Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
- b) Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
- c) Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
- d) Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
- e) Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
- f) Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2022 vorgelegt werden kann.
Zuwendungs- und Antragsberechtigte:
- a) Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
- b) natürliche Personen und Personengesellschaften.
Art und Umfang der Förderung: Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Die Summe der Zuwendungen (Zuschüsse und Förderdarlehen) darf jedoch bei öffentlichen und gemeinschaftlichen Maßnahmen 90 %, bei privaten Maßnahmen 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt.Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
Antrags- und Auswahlverfahren: Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt.
ILE-Kriterien zur Projektauswahl:
Kriterium | Bewertungsinhalt | Punkte |
1 | stellt wichtigen Beitrag zur Stärkung der Region dar | 10 |
2 | stärkt den sozialen/gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort | 5 |
3 | ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Daseinsvorsorge | 5 |
4 | initiiert/fördert die Vernetzung/Zusammenarbeit/Dialog | 5 |
5 | bedeutet eine deutliche Aufwertung des ILE-Gebiets/einer Gemeinde und hat einen hohen öffentlichkeitswirksamen u. bewusstseinsbildenden Charakter | 5 |
Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.
Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem ILE-Zusammenschluss Passauer Oberland e.V. und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.
Termine: Abgabe der Förderanfragen spätestens am: 10. Februar 2022
Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses (Vorlage des Durchführungsnachweises): 01.10.2022
Anfragen auf Förderung sind an folgende Adresse zu richten:
Verantwortliche Stelle des ILE-Zusammenschlusses
Geschäftsstelle ILE Passauer Oberland e.V.,
Vilshofener Straße 9
94538 Fürstenstein
Als Ansprechpartner steht zur Verfügung:
Geschäftsführerin Gabriele Bergmann
Fürstenstein, 5. Januar 2022
Antragsteller können Vereine, Verbände, lose Gruppierungen, Stiftungen sowie juristische und natürliche Personen sein. Sie sollten Projekte verwirklichen wollen, die auch für die ILE-Region von Bedeutung sind, weil sie beispielsweise den Zusammenhalt in der Region fördern, eine spürbare Aufwertung des ILE-Gebiets oder einer ILE-Gemeinde darstellen, Strukturen des Zusammenlebens und der Daseinsvorsorge verbessern oder aber erkennbar zur Identifikation mit der Heimatregion beitragen. Ausschlaggebend ist die realistische Einschätzung der Machbarkeit, also der Projektumsetzung und kompletten Abwicklung im erwähnten Zeitraum, bis Oktober 2022.
Die Anlaufstelle für Fragen vorab und die Antragstellung ist die Geschäftsstelle der ILE Passauer Oberland e.V. mit Geschäftsführerin Gabriele Bergmann als direkter Ansprechperson. Richten Sie daher bitte Ihren vollständig ausgefüllten Projektantrag bis spätestens 10. Februar 2022 vorzugsweise per Mail an: info@passauer-oberland.de.
Hier finden Sie alle notwendigen Informationen und Formulare… -> Antragstellung Kleinprojektträger
Regionalbudget – StMELF (bayern.de)
Wir sind schon jetzt auf Ihre Ideen & Projekte gespannt und hoffen sehr darauf, dass auch dieses Jahr die volle Summe von 100.000 Euro unserem ILE-Gebiet zugute kommen wird.