{"id":3233,"date":"2022-01-05T11:56:09","date_gmt":"2022-01-05T09:56:09","guid":{"rendered":"https:\/\/passauer-oberland.de\/?p=3233"},"modified":"2022-01-05T11:56:09","modified_gmt":"2022-01-05T09:56:09","slug":"aufruf-zur-einreichung-von-antraegen-fuer-kleinprojekte-ile-regionalbudget-2022-startet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/passauer-oberland.de\/?p=3233","title":{"rendered":"Aufruf zur Einreichung von Antr\u00e4gen f\u00fcr Kleinprojekte &#8211; ILE-Regionalbudget 2022 startet!"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\"><p>[vc_row][vc_column][vc_column_text]<strong>Sie engagieren sich im \u00f6rtlichen Verein?<\/strong> <strong>Sie haben eine gute Projektidee, die ihrem Verein und der Gemeinde nutzen k\u00f6nnte?<br \/>\nSie wollen etwas bewegen, aber die finanziellen Mittel dazu fehlen?<br \/>\n<\/strong><br \/>\nDann aufgepasst: Die elf Gemeinden der ILE Passauer Oberland wollen gemeinsam mit Ihnen dazu beitragen, unsere Heimatregion (noch) attraktiver werden zu lassen, neue Impulse im Vereinsleben zu setzen und den Zusammenhalt in den Gemeinden sowie das b\u00fcrgerschaftliche Engagement vor Ort zu st\u00e4rken! Sind sie mit dabei?<\/p>\n<p>Wenn ja, <strong>setzen Sie sich zeitnah mit uns in Verbindung!<\/strong> Denn: Die ILE Passauer Oberland e.V. hat sich erneut um die Inanspruchnahme der vom Bayerischen Staatsministerium f\u00fcr Ern\u00e4hrung, Landwirtschaft und Forsten im Dezember 2019 neu eingef\u00fchrten F\u00f6rderung \u00fcber das sogenannte Regionalbudget beworben. Vorbehaltlich des in K\u00fcrze erwarteten Zuwendungsbescheids stehen auch heuer wieder bis zu maximal 100.000 Euro zur F\u00f6rderung von Kleinprojekten zur Verf\u00fcgung. Voraussetzung ist u.a., dass es sich um Projekte handelt, die zur l\u00e4ndlichen Entwicklung beitragen und die regionale Identit\u00e4t st\u00e4rken.<\/p>\n<p>Hier der <strong><span style=\"color: #ff0000;\">offizielle Aufruf zur Einreichung von Antr\u00e4gen<\/span><\/strong>:<\/p>\n<p><strong>ILE-Zusammenschluss <span style=\"color: #339966;\">Passauer Oberland e.V. <\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong>Aufruf zur Einreichung von F\u00f6rderanfragen f\u00fcr Kleinprojekte<\/strong><\/p>\n<p>Der ILE-Zusammenschluss Passauer Oberland e.V. ruft <u>unter dem Vorbehalt<\/u> der Bewilligung durch das ALE und unter Ber\u00fccksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur <strong>Einreichung von F\u00f6rderanfragen<\/strong> f\u00fcr Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.<\/p>\n<p>Dieser Aufruf umfasst ausschlie\u00dflich <strong>Anfragen auf F\u00f6rderung von Kleinprojekten<\/strong>, die unter Ber\u00fccksichtigung<\/p>\n<ul>\n<li>der Ziele gleichwertiger Lebensverh\u00e4ltnisse einschlie\u00dflich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Geb\u00e4udeleerst\u00e4nden,<\/li>\n<li>der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,<\/li>\n<li>der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,<\/li>\n<li>der Reduzierung der Fl\u00e4cheninanspruchnahme,<\/li>\n<li>der demografischen Entwicklung sowie<\/li>\n<li>der Digitalisierung<\/li>\n<\/ul>\n<p>den Zweck verfolgen, die l\u00e4ndlichen R\u00e4ume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturr\u00e4ume zu sichern und weiterzuentwickeln.<\/p>\n<p>Kleinprojekte sind Projekte, deren <strong>f\u00f6rderf\u00e4hige Gesamtausgaben 20.000\u00a0EUR nicht \u00fcbersteigen<\/strong>. Hierbei handelt es sich um <u>Nettoausgaben<\/u>. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der F\u00f6rderung erf\u00fcllenden f\u00f6rderf\u00e4higen Nettoausgaben eines Projekts diese H\u00f6chstgrenze <u>nicht \u00fcberschreiten<\/u> d\u00fcrfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann <u>pro Projekt<\/u> <u>nur ein Antrag<\/u> eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der f\u00f6rderf\u00e4higen Gesamtausgaben ist <u>nicht<\/u> zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><strong>Voraussetzungen: <\/strong>Gef\u00f6rdert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchf\u00fchrung <u>noch nicht begonnen<\/u> wurde. Als Ma\u00dfnahmenbeginn ist grunds\u00e4tzlich bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserkl\u00e4rung zum Abschluss eines der Ausf\u00fchrung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags bzw. auch der Materialkauf f\u00fcr die beantragte Ma\u00dfnahme zu werten.<\/p>\n<p>Eine Ma\u00dfnahme gilt nicht als begonnen, wenn der Vertrag ein eindeutiges und ohne finanzielle Folgen bleibendes R\u00fccktrittsrecht f\u00fcr den Fall der Nichtgew\u00e4hrung der beantragten Zuwendung enth\u00e4lt oder unter einer aufschiebenden oder aufl\u00f6senden Bedingung hinsichtlich der Nichtgew\u00e4hrung der beantragten Zuwendung geschlossen wird.<\/p>\n<p>Nicht als Beginn des Vorhabens gilt der Abschluss von Vertr\u00e4gen, die der Vorbereitung oder Planung des Projekts (einschlie\u00dflich der Antragvorbereitung und -erstellung) dienen. Bei Bauma\u00dfnahmen gelten dementsprechend Planungsauftr\u00e4ge bis einschlie\u00dflich Leistungsphase 7 <a href=\"https:\/\/bayernrecht.beck.de\/?typ=reference&amp;y=100&amp;g=HOAI&amp;verdatabref=20210301\">HOAI<\/a>, Baugrunduntersuchungen und Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung. Auch das Herrichten des Grundst\u00fccks (z.B. Planieren) gilt nicht als Beginn des Vorhabens, wenn die Auftragsvergabe hierf\u00fcr von den weiteren Vergaben getrennt werden kann.<\/p>\n<p>Bei Vorhaben zur F\u00f6rderung von wirtschaftlichen T\u00e4tigkeiten sind die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1407\/2013 vom 18.12.2013 (De-minimis-Beihilfe Gewerbe) zu beachten.<\/p>\n<p><strong>F\u00f6rdergegenstand: <\/strong>F\u00f6rderf\u00e4hig sind beispielsweise Kleinprojekte zur<\/p>\n<ol>\n<li>a) Unterst\u00fctzung des b\u00fcrgerschaftlichen Engagements,<\/li>\n<li>b) Begleitung von Ver\u00e4nderungsprozessen auf \u00f6rtlicher Ebene,<\/li>\n<li>c) Kommunikation und \u00d6ffentlichkeitsarbeit,<\/li>\n<li>d) Verbesserung der Lebensverh\u00e4ltnisse der l\u00e4ndlichen Bev\u00f6lkerung,<\/li>\n<li>e) Umsetzung von dem l\u00e4ndlichen Charakter angepassten Infrastrukturma\u00dfnahmen,<\/li>\n<li>f) Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der l\u00e4ndlichen Bev\u00f6lkerung.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchf\u00fchrungsnachweis bis sp\u00e4testens <span style=\"color: #ff0000;\">01.10.2022<\/span> vorgelegt werden kann.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Zuwendungs- und Antragsberechtigte:<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>a) Juristische Personen des \u00f6ffentlichen und privaten Rechts,<\/li>\n<li>b) nat\u00fcrliche Personen und Personengesellschaften.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Art und Umfang der F\u00f6rderung: <\/strong>Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gew\u00e4hrt. Die tats\u00e4chlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abz\u00fcglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80\u00a0% bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000\u00a0EUR und unter Ber\u00fccksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500\u00a0EUR werden nicht gef\u00f6rdert.<\/p>\n<p>Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen F\u00f6rderprogrammen ist zul\u00e4ssig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Die Summe der Zuwendungen (Zusch\u00fcsse und F\u00f6rderdarlehen) darf jedoch bei \u00f6ffentlichen und gemeinschaftlichen Ma\u00dfnahmen 90 %, bei privaten Ma\u00dfnahmen 80 % der zuwendungsf\u00e4higen Ausgaben nicht \u00fcberschreiten. Eine zus\u00e4tzliche F\u00f6rderung \u00fcber die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt.Ein Anspruch auf Gew\u00e4hrung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte \u00fcbertragbar.<\/p>\n<p><strong>Antrags- und Auswahlverfahren: <\/strong>Mit dem Regionalbudget k\u00f6nnen Kleinprojekte durchgef\u00fchrt werden, die der Umsetzung des Integrierten L\u00e4ndlichen Entwicklungskonzepts dienen und <u>im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses<\/u> liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein <u>Entscheidungsgremium<\/u>, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt.<\/p>\n<p><strong>ILE-Kriterien zur Projektauswahl:<\/strong><\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"73\"><strong>Kriterium<\/strong><\/td>\n<td width=\"416\"><strong>Bewertungsinhalt<\/strong><\/td>\n<td width=\"113\"><strong>Punkte<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"73\"><strong>1<\/strong><\/td>\n<td width=\"416\"><strong>stellt wichtigen Beitrag zur St\u00e4rkung der Region dar<\/strong><\/td>\n<td width=\"113\"><strong>10<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"73\"><strong>2<\/strong><\/td>\n<td width=\"416\"><strong>st\u00e4rkt den sozialen\/gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort<\/strong><\/td>\n<td width=\"113\"><strong>5<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"73\"><strong>3<\/strong><\/td>\n<td width=\"416\"><strong>ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Daseinsvorsorge<\/strong><\/td>\n<td width=\"113\"><strong>5<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"73\"><strong>4<\/strong><\/td>\n<td width=\"416\"><strong>initiiert\/f\u00f6rdert die Vernetzung\/Zusammenarbeit\/Dialog<\/strong><\/td>\n<td width=\"113\"><strong>5<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"73\"><strong>5<\/strong><\/td>\n<td width=\"416\"><strong>bedeutet eine deutliche Aufwertung des ILE-Gebiets\/einer Gemeinde und hat einen hohen \u00f6ffentlichkeitswirksamen u. bewusstseinsbildenden Charakter<\/strong><\/td>\n<td width=\"113\"><strong>5<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>Alle eingereichten Projektantr\u00e4ge werden auf Einhaltung der F\u00f6rdervoraussetzungen gepr\u00fcft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterst\u00fctzenden Projekte im Rahmen des zur Verf\u00fcgung stehenden Regionalbudgets.<\/p>\n<p>Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem ILE-Zusammenschluss Passauer Oberland e.V. und dem Tr\u00e4ger des ausgew\u00e4hlten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalit\u00e4ten geregelt werden.<\/p>\n<p><strong>Termine:\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><strong>Abgabe der F\u00f6rderanfragen<\/strong> sp\u00e4testens am: <span style=\"color: #ff0000;\"><strong>10. Februar 2022<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Sp\u00e4tester <u>Termin der Abrechnung<\/u> mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses (Vorlage des Durchf\u00fchrungsnachweises): <span style=\"color: #ff0000;\"><strong>01.10.2022<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>Anfragen auf F\u00f6rderung sind an folgende Adresse zu richten:<\/strong><\/p>\n<p>Verantwortliche Stelle des ILE-Zusammenschlusses<\/p>\n<p>Gesch\u00e4ftsstelle ILE Passauer Oberland e.V.,<br \/>\nVilshofener Stra\u00dfe 9<\/p>\n<p>94538 F\u00fcrstenstein<\/p>\n<p><strong>Als Ansprechpartner steht zur Verf\u00fcgung:<\/strong><\/p>\n<p>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin Gabriele Bergmann<\/p>\n<p>F\u00fcrstenstein, 5. Januar 2022<\/p>\n<p>Antragsteller k\u00f6nnen Vereine, Verb\u00e4nde, lose Gruppierungen, Stiftungen sowie juristische und nat\u00fcrliche Personen sein. Sie sollten Projekte verwirklichen wollen, die auch f\u00fcr die ILE-Region von Bedeutung sind, weil sie beispielsweise den Zusammenhalt in der Region f\u00f6rdern, eine sp\u00fcrbare Aufwertung des ILE-Gebiets oder einer ILE-Gemeinde darstellen, Strukturen des Zusammenlebens und der Daseinsvorsorge verbessern oder aber erkennbar zur Identifikation mit der Heimatregion beitragen. Ausschlaggebend ist die realistische Einsch\u00e4tzung der Machbarkeit, also der Projektumsetzung und kompletten Abwicklung im erw\u00e4hnten Zeitraum, bis Oktober 2022.<\/p>\n<p>Die Anlaufstelle f\u00fcr Fragen vorab und die Antragstellung ist die Gesch\u00e4ftsstelle der <span style=\"color: #339966;\"><strong>ILE Passauer Oberland e.V.<\/strong><\/span> mit Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin Gabriele Bergmann als direkter Ansprechperson. Richten Sie daher bitte Ihren <u>vollst\u00e4ndig ausgef\u00fcllten Projektantrag<\/u> <strong>bis sp\u00e4testens 10. Februar 2022 <u>vorzugsweise<\/u><\/strong><u> per Mail<\/u> an: <a href=\"mailto:info@passauer-oberland.de\">info@passauer-oberland.de<\/a>.<\/p>\n<p>Hier finden Sie alle notwendigen Informationen und Formulare&#8230; <strong>-&gt; Antragstellung Kleinprojekttr\u00e4ger<\/strong><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.stmelf.bayern.de\/agrarpolitik\/foerderung\/234566\/index.php\">Regionalbudget &#8211; StMELF (bayern.de)<\/a><\/p>\n<p>Wir sind schon jetzt auf Ihre Ideen &amp; Projekte gespannt und hoffen sehr darauf, dass auch dieses Jahr die volle Summe von 100.000 Euro unserem ILE-Gebiet zugute kommen wird.<\/p>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]<\/p><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][vc_column_text]Sie engagieren sich im \u00f6rtlichen Verein? Sie haben eine gute Projektidee, die ihrem Verein und der Gemeinde nutzen k\u00f6nnte? Sie wollen etwas bewegen, aber die finanziellen Mittel dazu fehlen? 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