Unser Info-Abend im Rahmen der Vereinsschule Passauer Oberland zum Thema „Kassenprüfung in der Praxis“ richtete sich dieses Mal vor allem an die Kassenprüfer-/innen und Kassiere unserer Vereine im ILE-Gebiet. Mit 40 Teilnehmern stieß auch dieses Angebot wieder auf großes Interesse.
Hausherr und federführender Bürgermeister für das ILE-Handlungsfeld Vereine & Bürgerschaftliches Engagement, Tittlings Bürgermeister Josef Artmann, empfing die Vereinsabordnungen im Veranstaltungssaal im Rathaus zusammen mit ILE-Geschäftsführerin Gabriele Bergmann. Sie hatte den Abend wieder organisiert.
Ein herzliches Willkommen galt dem bereits bekannten Referenten und Vereinsexperten Christoph Sperl. Er führte – wie immer – kurzweilig, kompetent und strukturiert durch den Abend, dieses Mal durch die „Welt der Kassenprüfung“.
Er beleuchtete dabei Grundsätzliches, wie beispielsweise die Gründe einer Kassenprüfung und die rechtlichen Grundlagen dazu. Beachtenswert war dazu, dass es im Vereinsrecht im BGB keine Regelungen zur Kassenprüfung gibt! Weiter empfahl er die Verankerung des Themas Kassenprüfung mit der Bestellung von Kassenprüfern sowie Ersatzkassenprüfern in der Vereinssatzung. Auch die Frage, welche Personen sich für dieses Ehrenamt eignen sowie wann und wie eine Kassenprüfung am besten stattfinden sollte, erläuterte er genauestens.
Den Schwerpunkt des Abends stellte jedoch der Prüfungsinhalt dar: Was soll bzw. kann eigentlich geprüft werden? Die wichtigste Regel dazu lautet:
„Die Ausgaben eines Vereins müssen dazu aufgewendet werden, den Satzungszweck des Vereins zu erfüllen…. und: Der Verein ist dazu verpflichtet, alle Einnahmen zu tätigen, die ihm rechtmäßig zustehen.“ Bei der Beschreibung der Inhalte unterschied er zwischen „soll und kann“ geprüft werden. Er gab hier auch den wichtigen Hinweis, dass Kassenprüfer ausschließlich das Vereinsvermögen (Finanz- und Sachanlagen) prüfen dürfen. Die Intensität der Prüfung obliege, so der Referent, den Kassenprüfern selbst.
Christoph Sperl ging auf alle Fragen, die gestellt wurden ein und gab auch hilfreiche Tipps zu Formulierungen in der Satzung. Ebenso überließ der den Teilnehmern ein Kassenprüfungsprotokoll, „welches die Arbeit sehr erleichtere“, so seine Empfehlung gegen Ende des Vortrags.
