Ein Schlaganfall beim Tennisspielen, ein schwerer Unfall oder eine Demenzerkrankung: Wer kümmert sich um Bankgeschäfte, medizinische Entscheidungen und laufende Verträge, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist? Diese Frage stand im Mittelpunkt eines Informationsabends im Spetzinger-Saal in Salzweg.
Rund 120 Gäste waren der Einladung der elf ILE-Gemeinden im Passauer Oberland gefolgt. Der Saal war bis auf den letzten Platz gefüllt. Zweiter Bürgermeister Sascha Frederik Müller begrüßte die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer, den Referenten des Abends sowie ILE-Geschäftsführerin Gabriele Bergmann, die für die Organisation zuständig zeichnete. Er betonte in seiner Begrüßung die Bedeutung des Themas und die Notwendigkeit, sich damit frühzeitig zu beschäftigen. Dies unterstreiche auch das große Interesse an der Veranstaltung, wie er betonte.
Dann übernahm der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Ralf Nieke. Er zeigte anhand von Fällen aus dem Alltag, wie rasch Vorsorge notwendig werden kann. Sie sei keineswegs nur ein Thema für ältere Menschen, so Nieke. Als Beispiel schilderte er einen 62-jährigen Unternehmer, der völlig überraschend beim Sport einen Schlaganfall erleidet. Seine Ehefrau möchte Rechnungen begleichen und den Betrieb am Laufen halten. Doch ob sie auf Konten zugreifen und rechtsverbindlich handeln kann, hängt davon ab, welche Vollmachten bestehen. Die Zahlen sogenannter Vorsorgefälle sprechen für sich: so gibt es in Deutschland rund 11.000 Schädel-Hirn-Traumata pro Jahr, rund 40.000 Koma-Langzeitbetroffene, 270.000 Schlaganfälle jährlich und rund 1,8 Mio an Demenz Erkrankte.
Angehörige dürfen nicht automatisch entscheiden
Dass Ehepartner oder erwachsene Kinder im Notfall ohnehin alles regeln dürften, sei ein verbreiteter Irrtum, erklärte Nieke. Das gesetzliche Notvertretungsrecht von Ehegatten ist auf gesundheitliche Angelegenheiten und höchstens sechs Monate beschränkt. Für Bankgeschäfte, Verträge oder die Verwaltung einer Immobilie schafft es keine allgemeine Vertretungsmacht. Eine Vorsorgevollmacht kann dagegen einer ausgewählten Vertrauensperson die Befugnis geben, im festgelegten Umfang zu handeln. Für Konten und Depots kann zusätzlich eine Bankvollmacht zweckmäßig sein.
Eine solche Vollmacht setzt großes Vertrauen voraus. Deshalb komme es ebenso darauf an, ihre Ausübung zu besprechen: Soll die bevollmächtigte Person allein entscheiden? Wer wird informiert? Muss sie Ausgaben dokumentieren? Darf sie eine Immobilie verkaufen oder Schenkungen vornehmen? Schriftliche Absprachen über dieses sogenannte Innenverhältnis können Missverständnissen und Missbrauch vorbeugen. „Entscheidend ist nicht allein, wer handeln darf, sondern auch, wie diese Person handeln soll“, so Nieke. Wer keine geeignete Vertrauensperson hat, kann in einer Betreuungsverfügung Wünsche für eine mögliche gerichtliche Betreuung festhalten.
Patientenverfügung: klare Beschreibung
Auch medizinische Wünsche sollten rechtzeitig geklärt werden. Eine Patientenverfügung kann festlegen, welche Behandlungen jemand für den Fall wünscht oder ablehnt, dass er selbst nicht mehr einwilligen kann. Allgemeine Sätze wie „Ich möchte in Würde sterben“ oder „Ich will nicht an Schläuchen hängen“ reichen für eine konkrete Behandlungsentscheidung nicht aus. Offen bleibt etwa, bei welchem Krankheitszustand die Aussage gelten soll und ob sie sich auf künstliche Beatmung, Ernährung oder eine andere Maßnahme bezieht.
„Eine Patientenverfügung soll Ärzten und Angehörigen gerade dann Orientierung geben, wenn Entscheidungen schwerfallen“, so Nieke. Dafür müsse sie die betreffenden Lebens- und Behandlungssituationen sowie die gewünschten oder abgelehnten Maßnahmen möglichst klar beschreiben. Persönliche Wertvorstellungen können beim Verständnis helfen. Sinnvoll sei es, medizinische Fragen mit einem Arzt zu besprechen und vorhandene Dokumente von Zeit zu Zeit zu überprüfen.
Auch das digitale Leben braucht Vorsorge
Wie dringend digitale Vorsorge geworden ist, machte Nieke an alltäglichen Beispielen deutlich: Rechnungen kommen häufig per E-Mail, Versicherungsunterlagen liegen in einem Online-Postfach, Familienfotos in der Cloud. Wer im Ernstfall helfen soll, muss zunächst wissen, welche Zugänge überhaupt existieren. Selbst mit einem Passwort kann der Zugang scheitern, wenn ein Bestätigungscode an ein gesperrtes Smartphone gesendet wird.
„Die beste Vollmacht hilft wenig, wenn niemand die digitalen Konten findet“, so Nieke. Er empfahl eine aktuelle Übersicht über E-Mail-Adressen, Online-Dienste, Verträge und Geräte.
Auch das Testament gehört zur Vorsorge
Zum Schluss weitete Nieke den Blick auf die Zeit nach dem Tod. Ein Testament sei eine Vorsorgeverfügung im weiteren Sinne: Es regelt nicht die Vertretung zu Lebzeiten, sondern die Vermögensnachfolge. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Ein Ehepartner erbt dabei nicht zwangsläufig allein; unverheiratete Partner haben ohne testamentarische Regelung kein gesetzliches Erbrecht. Besonders warnte Nieke vor Erbengemeinschaften: „Sie sollten nach Möglichkeit vermieden werden – erst recht, wenn Immobilien oder ein Unternehmen zum Nachlass gehören.“ Denn mehrere Erben können über einzelne Nachlassgegenstände nur gemeinsam verfügen. Unterschiedliche Vorstellungen über Nutzung oder Verkauf führen dann leicht zum Streit. Ein gut gestaltetes Testament könne die Nachfolge klar regeln und solche Konflikte vermeiden, so Nieke. Bei Patchworkfamilien sei das besonders wichtig.
Ein Ordner für den Ernstfall
Sein praktischer Rat lautete, einen Vorsorgeordner anzulegen: mit Vollmachten, Patientenverfügung, einer Übersicht wichtiger Unterlagen und Kontakte sowie Hinweisen auf die geschützten digitalen Zugangsdaten. Das Testament sollte sicher verwahrt und auffindbar sein. Niemand müsse alle Fragen an einem Abend lösen, so Nieke. Ein Anfang sei, mit der gewünschten Vertrauensperson zu sprechen und die vorhandenen Dokumente zusammenzutragen. „Im nächsten Schritt sollten die Unterlagen gemeinsam mit einem Fachanwalt für Erbrecht geprüft und auf die eigene Lebenssituation abgestimmt werden“, riet Nieke.
