Die E-Rechnungspflicht für Vereine gilt bereits seit dem 1. Januar 2025 für den Empfang von Rechnungen. Ab dem 1. Januar 2028 wird auch der Versand von E-Rechnungen Pflicht. Darüber informierte die Vereinsschule Passauer Oberland rund 65 Vereinsvertreterinnen und -vertreter unterschiedlichster Vereine aus dem ILE-Gebiet. Diese hieß Josef Artmann als federführend tätiger Bürgermeister für Vereine und ehrenamtliches Engagement der ILE-Gemeinden herzlich im Gasthaus Habereder in Tittling willkommen. Sein Gruß galt aber auch dem Vereinsexperten Christoph Sperl, der bereits 2024 einen Vortrag zum Thema E-Rechnung im ILE-Gebiet hielt. Damals war die Pflicht zum Empfang solcher Rechnungen zum Januar 2025 angestanden. Damals wie heute war das Interesse seitens der Vereinsvertreter sehr groß!
Es empfiehlt sich, so der Rat des Referenten, frühzeitig bei den Geschäftspartnern nachzufragen, wie sie E-Rechnungen erhalten möchten: per Mail-Adresse oder über ein Upload-Portal. Größere Unternehmen und öffentliche Auftraggeber nutzen oft ein eigenes Empfangsportal, in das die Rechnung hochgeladen werden muss. Eine Nachfrage vorab lohnt sich hier! Für den Versand ist am besten der Weg über E-Mail geeignet. Aber auch hier gilt: Die Datei selbst muss dem E-Rechnungsstandard entsprechen, ein einfaches PDF im Anhang reicht nicht aus. Sein Fazit und Rat an alle lautete: „Wer den Versand von E-Rechnungen rechtzeitig vorbereitet, spürt am 1. Januar 2028 keinen Stichtag-Schock, sondern hat den Umstieg längst hinter sich“.
